VERWALTUNG ALS UNTERSTÜTZER

Maßnahmenempfehlungen
5/2/2023

Bereits zu Beginn der Projektarbeit adressierten die Gewerbetreibenden der Erfurter Innenstadt ihre Unzufriedenheit hinsichtlich des aus ihrer Sicht mangelnden Einbezuges im Rahmen der Innenstadtgestaltung sowie der Existenz kommunikativer Hürden in Richtung Stadtverwaltung. Diese Punkte wurden auch im weiteren Projektverlauf wiederholt thematisiert und begründen folglich den Maßnahmenvorschlag hinsichtlich der Etablierung einer Task-Force „Satzungsänderung“. Die Task-Force, für welche die Einbindung des Vorstandes des Citymanagement Erfurt e. V. als Vertreter der Gewerbetreibenden empfohlen wird, soll Anregungen und Anforderungen erarbeiten, die als Input in die Überarbeitung relevanter Antragsverfahren einfließen und weitestgehend Berücksichtigung finden. Dies betrifft z. B.: Sondernutzungssatzung, Werbesatzung, Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzung, Altstadtsatzung, Handlungsrichtlinien und Optimierung der Bearbeitungszeiten von Genehmigungen.

Die Task-Force ermöglicht folglich einen inhaltlichen Einbezug der Gewerbetreibenden und relevanter Akteure in den Arbeitsprozess und begründet die Erhöhung der Akzeptanz für die Ergebnisse. Darüber hinaus bietet diese Institutionalisierung in Form einer Task-Force eine Plattform für den kommunikativen Austausch und begegnet den o. g. kommunikativen Hürden.

Die Initiierung und Organisation dieser Task Force wäre sicher beim Citymanagementsinnvoll organisatorisch verankert.

Der dritte Maßnahmenvorschlag in diesem Handlungsfeld behandelt die Fortführung des partizipativen Prozesses in der Form, dass ein Kontaktkanal zur Stadtverwaltung angeboten wird, über den Ideen und Anforderungen zur künftigen Ausgestaltung der Innenstadt eingebracht werden können. Hier ist die Empfehlung, als Adressaten für alle künftigen Einreichungen von Ideen zur Entwicklung und Optimierung der Erfurter Innenstadt das Citymanagement zu kommunizieren.

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