SICHERHEIT UND SAUBERKEIT

Maßnahmenempfehlungen
5/2/2023

Mehr Visibilität für Sicherheit – mit Fokus auf Brennpunkten:

In den durchgeführten Befragungen zeigte sich dass insbesondere an einzelnen Brennpunkten der Innenstadt ein Gefühl der Unsicherheit empfunden wird. Konkret ist hier der Anger zu nennen. In diesem Kontext existiert die Forderung nacheiner stärkeren Präsenz von Polizei und Ordnungsamt sowie der parallelen Installation von Überwachungskameras am Anger. Dem letztgenannten Punkt würde immerhin eine Mehrheit von zwei Dritteln der Befragten tendenziell zustimmen. In diesen Punkten, die aus verschiedenen Gründen sehr sensibel austariert werden müssen (politische, gesetzliche und budgetäre Restriktionen), gilt es, die bereits unter Federführung des Dezernats 03 (Sicherheit und Umwelt) begonnenen Maßnahmen fortzuführen.

Darüber hinaus und anknüpfend an die o. g. Befragungsergebnisse ist die Initiierung eines zeitlich befristeten Pilotprojektes für den Anger denkbar, das weitergehend eine erhöhte Präsenz durch den Einbezug privater Sicherheitsunternehmen an den publikumswirksamen Tagen sowie die zeitlich befristete Installation von Videokameras beinhaltet. Diese Maßnahmen müssten intensiv kommunikativ begleitet und systematisch hinsichtlich ihrer Wirksamkeit analysiert bzw. validiert werden.

Befragte, die mit der Sauberkeit der Innenstadt unzufrieden sind, wünschen sich in erster Linie größere Mülleimer (35 %) bzw. bemängeln, dass die vorhandenen Mülleimer zu voll sind. Hier empfiehlt sich die Durchführung einer Hotspot-Analyse, die dezidiert Auskunft zur Frage ermöglicht, an welchen Punktender Innenstadt (z. B. konkret: Brennpunkt Anger) eine zusätzliche Leerung sinnvoll und machbar erscheint, wo der zusätzliche Einsatz von sog. „BigBellys“ gerechtfertigt sein könnte und wie die Sauberkeit von Mülleimern verbessert werden kann.

Eine weitere Maßnahme fokussiert die Sichtbarkeit bestehender Mülleimer. Ausnachvollziehbaren gestalterischen Gründen wurde sich im Sinne eines harmonischen Stadtbildes für ein zurückhaltendes Grau der Behälter entschieden. Hiermit wird angeregt, im Zuge einer Kampagne, im Innenstadtbereich oder als Pilot den Brennpunkt Anger fokussierend, eine farbliche auffallende Gestaltung der Behälter umzusetzen. Dies sensibilisiert die Nutzer für diese Problematik und präsentiert gleichzeitig die durch die Stadt bereitgestellte Infrastruktur. Dies impliziert die Realisierung begleitender kommunikativer Maßnahmen (ggf. Einbezug von Erfurter und/oder Künstlern in Farb- und Motivgestaltung etc.) mit dem Ziel, das Thema Müllvermeidung und Müllbeseitigung möglichst öffentlichkeitswirksam und auf sympathische Art in den Fokus zu stellen.

Eine Initiative, die nachhaltig für weniger Müll in der Innenstadt sorgen würde, ist „Erfurt auf dem Mehrweg“. Die Wiederbelebung dieser Kampagne kann aus Sicht der Innenstadtprofilierung nur unterstützt werden und sollte über die ab 1.1.2023 bestehende Mehrweg-Angebotspflicht hinaus erweitert werden. Auch Betriebe, die von dieser Angebotspflicht ausgenommen sind, sollten sukzessive für eine Teilnahme gewonnen und begeistert werden, abermals begleitet von kommunikativen Maßnahmen.

Der wahrgenommene Mangel an öffentlichen Toiletten in der Innenstadt ist einer der stärksten Kritikpunkte aus der Befragung von Nutzern der Innenstadt: Mehr als drei Viertel der Befragten bewerten das Angebot öffentlicher Toiletten in der Innenstadt als nicht ausreichend. Diesem Missstand kann kurzfristig mit dem Angebot der „Netten Toilette“ begegnet werden. Im Rahmen der „Netten Toilette“ stellen Händler und Gastronomen ihre Sanitäranlagen während der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung. Dieses Konzept ist weiterhin ausbaufähig (aktuell 15 teilnehmende Betriebe) und muss kommunikativ noch ausgerollt werden.

Im nächsten Schritt kann das Integrierte Toilettenkonzept für die ErfurterInnenstadt mittels drei inhaltlicher Schwerpunkte weiterentwickelt werden: 1.Akquisition weiterer Händler/Gastronomen zur Teilnahme an der „Netten Toilette“, 2. Prüfung des Einbezuges öffentlicher Gebäude in das Konzept (z. B. Museen) und 3. Prüfung von Ansatzpunkten zur vertraglichen Verankerung der Verpflichtung zur Bereitstellung öffentlich zugänglicher Toiletten für Pächterkommunaler Immobilien.

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